Öffentliches Recht

Sachverhalt

Im Rahmen einer Gesprächsrunde an einer Berufsschule, kurz vor der Bundestagswahl, ging Bundespräsident P auf die Frage einer Schülerin ein. In diesem Zusammenhang äußerte er sich u.a. zu Protesten von Mitgliedern der X-Partei gegen ein Asylbewerberheim folgendermaßen: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und diesen Spinnern ihre Grenzen aufzeigen!“ (BVerfG, Urt. v. 10.06.2014 – 2 BvE 4/13)

Aufgabenstellung

Results

Richtig! Äußerungen des P sind nur dann unzulässig, wenn er hierdurch seine Integrationsaufgabe stark vernachlässigt und damit willkürlich Partei ergreift.

Falsch. Äußerungen des P sind nur dann unzulässig, wenn er hierdurch seine Integrationsaufgabe stark vernachlässigt und damit willkürlich Partei ergreift.

#1. Darf P als oberstes Bundesorgan derartige Äußerungen tätigen?

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