Öffentliches Recht – Teil 2

Sachverhalt

Blumenhändlerin Fleur zahlt seit einem Jahr trotz wiederholter Aufforderung keine Sozialversicherungsabgaben für ihren Mitarbeiter und auch keine Steuern. Das Geld verwendet sie lieber für eine ausschweifende Lebensführung. Die Gewerbeaufsicht möchte daraufhin F den weiteren Betrieb des Ladens verbieten.

Aufgabenstellung

Results

Richtig, denn F ist „unzuverlässig“, da nicht zu erwarten ist, dass sie sich zukünftig ordnungsgemäß verhält. Sie schadet so der Allgemeinheit. Im Übrigen: Würde man F gewähren lassen, hätte sie einen (Wettbewerbs-)Vorteil gegenüber denjenigen, die ihre Pflichten nachkommen. Ein weniger einschneidendes Mittel ist angesichts der Hartnäckigkeit ihres Verhaltens nicht ersichtlich.

Falsch,denn F ist „unzuverlässig“, da nicht zu erwarten ist, dass sie sich zukünftig ordnungsgemäß verhält. Sie schadet so der Allgemeinheit. Im Übrigen: Würde man F gewähren lassen, hätte sie einen (Wettbewerbs-)Vorteil gegenüber denjenigen, die ihre Pflichten nachkommen. Ein weniger einschneidendes Mittel ist angesichts der Hartnäckigkeit ihres Verhaltens nicht ersichtlich.

#1. Ist dies zulässig?

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