Strafrecht – Teil 3

Sachverhalt

T hat im Osnabrücker Club Olonda wiederholt die Türsteher beleidigt und darauf ein Hausverbot erteilt bekommen. Dennoch schleicht er sich bei der nächsten Party mit einer Cap getarnt in die Clubräume.

Aufgabenstellung

Results

Richtig. Das Hausverbot führt dazu, dass T den Club nicht mehr betreten durfte. Er ist daher „widerrechtlich eingedrungen“. Die Strafbarkeit nach der 1. Alternative des § 123 I setzt keine erneute Aufforderung voraus. Das folgt aus dem Umkehrschluss zur 2. Alternative: Wenn jemand sich zunächst berechtigt in einem durch § 123 erfassten Raum aufhält, wird er nur dann bestraft, wenn er zuvor aufgefordert wurde, den Raum zu verlassen, in dem er sich nunmehr unbefugt aufhält.

Falsch. Das Hausverbot führt dazu, dass T den Club nicht mehr betreten durfte. Er ist daher „widerrechtlich eingedrungen“. Die Strafbarkeit nach der 1. Alternative des § 123 I setzt keine erneute Aufforderung voraus. Das folgt aus dem Umkehrschluss zur 2. Alternative: Wenn jemand sich zunächst berechtigt in einem durch § 123 erfassten Raum aufhält, wird er nur dann bestraft, wenn er zuvor aufgefordert wurde, den Raum zu verlassen, in dem er sich nunmehr unbefugt aufhält.

#1. Hat T sich nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch strafbar gemacht?

Quiz abgeschließen