Zivilrecht – Teil 3

Sachverhalt

M und seine Begleiterin F spazieren durch den Park. Dabei kommt ihnen S entgegen, der die Handtasche der F aus ihrer Hand reißt und in eine Menschenmenge flüchtet. M nimmt die Verfolgung auf. In der Menschenmenge ist auch die D, die mit ihrem Smartphone beschäftigt ist. Als M durch diese Personenansammlung läuft, stößt er derart stark gegen D, dass ihr Smartphone auf dem Boden fällt und irreparabel beschädigt ist.

Aufgabenstellung

Results

Die Antwort 3 ist richtig. § 904 BGB kommt nicht in Betracht, weil die Einwirkung auf das Smartphone nicht zur Abwendung der gegenwärtigen Gefahr notwendig ist.

Die Antwort 3 ist richtig. § 904 BGB kommt nicht in Betracht, weil die Einwirkung auf das Smartphone nicht zur Abwendung der gegenwärtigen Gefahr notwendig ist.

#1. Hat D gegen M einen Anspruch auf Ersatz ihres Smartphones?

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