Sachverhalt
Die K geht an dem Laden des V vorbei und sieht im Schaufenster eine Jacke, die ihr besonders gut gefällt. Auf dem Schild an der Jacke steht ein Preis von 100€. Da K zufälligerweise noch genau 100€ bei sich hat, möchte sie sich die Jacke kaufen. Daraufhin betritt sie den Laden des V und sagt diesem: „Ich möchte die Jacke aus dem Schaufenster in Größe L kaufen“. Der V entgegnet daraufhin: „Das tut mir leid. Die Jacke ist leider schon ausverkauft.“
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Aufgabenstellung
Results
Richtig! V wollte sich nicht rechtlich binden. Es handelt sich lediglich um die Aufforderung zu einer Angebotsabgabe. § 433 BGB ist auch auf Kaufleute anwendbar.
Die Antworten eins und drei sind falsch. V wollte sich nicht rechtlich binden. Es handelt sich lediglich um die Aufforderung zu einer Angebotsabgabe. § 433 BGB ist auch auf Kaufleute anwendbar.